Vor der Einführung einer nützlichen Mitarbeiter-App in einem Unternehmen stellt sich oftmals die Frage, ob und inwieweit der Betriebsrat mitbestimmen darf. Dieses Mitbestimmungsrecht wird von §87 des Betriebsverfassungsgesetzes geregelt. Unter dem 6. Punkt wird dessen Mitsprache bei der „Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen“ geregelt. Daraus lässt sich schließen, dass der Betriebsrat vor der Nutzung einer Mitarbeiter-App in jedem Fall in die Entscheidung mit einbezogen werden sollte.
Häufige Bedenken des Betriebsrats
Oftmals zeigt sich Skepsis seitens des Betriebsrats, weshalb er mit einigen typischen Fragen an Sie herantreten wird. Die Bedenken des Betriebsrats umfassen zumeist erst einmal die Thematik der Überwachung: Werden die Mitarbeiter hinsichtlich ihrer Leistung und ihrer Handlungen mittels der App überwacht? Ist die Nutzung der App freiwillig? Wie wird der Zugriff auf die App geregelt? Vor allem, wenn eine Bring Your Own Device-Policy (BYOD, Mitarbeiter verwenden Ihr eigenes Smartphone) herrscht? Wie wird die Abgrenzung von Arbeit und Freizeit geregelt, wenn ich mein eigenes Smartphone nutze? Und ganz wichtig: Sind meine persönlichen Daten geschützt?
Vorteile einer Mitarbeiter-App
Nachdem die ersten Bedenken des Betriebsrats beiseite geräumt wurden, können nun die positiven Eigenschaften der Mitarbeiter-App vorgestellt werden. Denn auch der Betriebsrat zieht viele Vorteile aus der Einführung einer Mitarbeiter-App.
Ein ganz wichtiger Aspekt, den eine Mitarbeiter-App mit sich bringt, ist Gleichberechtigung. Gleichberechtigung wird in unserer heutigen Gesellschaft groß geschrieben und sollte auch innerhalb von Unternehmen nicht zu kurz kommen. Gegenüber einem Intranet ist der Zugang zu einer Mitarbeiter-App einfacher, da der Zugriff nicht nur über einen betrieblichen PC oder über eine betriebliche E-Mail-Adresse erfolgt. Es können also alle Mitarbeiter darauf zugreifen – ob sie sich im Innen- oder Außendienst, auf Fortbildungen oder Geschäftsreisen befinden oder einfach keine eigene Betriebs-E-Mail besitzen. Für den Betriebsrat ist dabei besonders von Vorteil, dass er alle Mitarbeiter auf schnellem und sicherem Wege erreichen kann. Die interne Kommunikation wird so um ein Vielfaches erleichtert und kein Mitarbeiter wird außen vor gelassen oder muss länger auf wichtige Informationen warten als andere.
Womit wir auch schon bei dem nächsten Pluspunkt sind. Durch das weiträumige und schnelle Erreichen der Mitarbeiter kann allen dieselbe Menge an Informationen über das Unternehmen, Neuerungen oder jeglichen Veränderungen gegeben werden. Zudem können weitere Services, wie Stellenangebote oder Ähnliches, und die vereinfachte Übermittlung von Dienstplänen bzw. Zeitübersichten passieren. Eine Mitarbeiter-App bietet Ihrem Unternehmen somit eine gewisse Transparenz, die in Ihrer Einfachheit kaum zu übertreffen ist. Sowohl allen Arbeitnehmern, als auch dem Arbeitgeber eröffnet sich dabei auch die Möglichkeit, Feedback über Änderungen, Verbesserungsvorschläge oder einfach auch mal positive Rückmeldungen geben zu können. Der Betriebsrat gewinnt somit eine gewisse Teilnahme der Mitarbeiter, aus welcher er selbst viele Vorschläge entnehmen und mit diesen arbeiten kann.
Als weiteren Nutzen der Mitarbeiter-App sind abschließend zudem das Mitteilen von Mitarbeiter-Vorteilen und das Verkünden eigener Informationen seitens des Betriebsrats zu erwähnen. Der Betriebsrat kann also gewisse Vorteile wie Rabatte oder andere Angebote, die die Arbeitnehmer aus der Firma ziehen, verbreiten. Vereinfacht wird dies zum Beispiel durch die Möglichkeit, Bilder in Kombination mit Texten hochladen zu können. Außerdem kann er Neuigkeiten über seine eigene Tätigkeit bekannt geben. Dieser Punkt ist ein besonders wichtig, da dem Betriebsrat eine Informationspflicht zugeschrieben ist. Durch diese muss er viermal im Jahr eine Betriebsversammlung durchführen und dort Informationen über seine Arbeit veröffentlichen. Die Mitarbeiter-App bietet dem Betriebsrat demnach die Möglichkeit, diese Informationen anschaulich sowie zeitnah zu verbreiten. Dabei kann er auch alle Mitarbeiter erreichen, die sonst aus beruflichen Gründen, wie durch Schichtdienst, Dienstreisen etc., nicht an der Veranstaltung teilnehmen können.
Mit diesen Informationen fällt es oftmals einfacher, den Betriebsrat von der Einführung der Mitarbeiter-App zu überzeugen. Im Allgemeinen wird die interne Kommunikation innerhalb des Unternehmens durch so eine App um ein Vielfaches erleichtert. Jede einzelne Person, die Teil des Unternehmens ist, kann seine Vorteile daraus ziehen. Niemand muss sich benachteiligt fühlen und mühselig versuchen die nötigen Informationen zusammenzutragen. Allerdings sollten Sie bzw. der Betriebsrat vor der Umsetzung einige Dinge beachten. Welche Punkte dabei wichtig sind? Hier finden Sie einige Tipps für die Einführung einer Mitarbeiter-App!